„Aktuelle politische und gesellschaftliche Strömungen haben es notwendig gemacht, im Vorstand des Hebammenverbands Baden-Württemberg e.V., sowie im Präsidium des Deutschen Hebammenverbands e. V. eine Grundsatzregelung zu treffen und die Teilnahme von Politikerinnen abzulehnen, die sich öffentlich zu Gruppierungen mit antidemokratischer Gesinnung bekennen oder sich inhaltlich nicht von diesen distanzieren,“ so die offizielle Ausladung des Hebammenverbandes Baden-Württemberg zur Teilnahme der AfD- Abgeordneten zur Landestagung der Hebammen am 05.05.2020.

 

AfD schützt die Rechte der Familie

„Für die AfD ist es ein zentrales Anliegen, die Rechte der Familien und Mütter sowie ihrer ungeborenen und geborenen Kinder zu bewahren und zu schützen – ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu Geschlecht, Kultur, Nation oder Religion“, so die frauenpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion Carola Wolle MdL. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich und zutiefst irritierend, dass der Vorstand des Hebammenverbandes ausgerechnet den Abgeordneten ihrer Partei unterstelle, Überzeugungen und Gesellschaftsbild des Verbandes zu konterkarieren. Sie selbst spreche sich massiv gegen Abtreibungen bis zur Geburt aus, sei für den Erhalt des Paragraphen 218 StGB und prangere öffentlich die weibliche Genitalverstümmelung und Ehrenmorde an Frauen an. „Ich würde es begrüßen, wenn der Hebammenverband seine Entscheidung nochmals überdenken würde“, so Wolle.

 

Wahrung der parteipolitischen Neutralität

Dem stimmt die sozialpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Christina Baum MdL, vollinhaltlich zu: „Der Hebammenverband praktiziert entgegen seiner eigenen Aussage Denk- und Sprechverbote und lässt sich damit Chancen auf Unterstützung seiner Anliegen entgehen. Ob er damit tatsächlich die Interessen der Mitglieder vertritt, wage ich zu bezweifeln. Diese Ausladung ist ein neuerlicher Beweis dafür, dass in Deutschland inzwischen in fast allen Bereichen Ideologie über Sachverstand gestellt wird.“

Der Vorstand verstößt eindeutig gegen Zweck und Aufgaben, die in § 2 seiner Satzung klar formuliert sind:

1.) Unter Wahrung der parteipolitischen und konfessionellen Neutralität die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen aller angeschlossenen Hebammen wahrzunehmen und zu fördern.

2.) Die berechtigten Belange der Hebammen insgesamt vor Volksvertretern, Behörden, Gerichten sowie vor der Öffentlichkeit in allen mit dem Hebammenberuf zusammenhängenden Fragen zu vertreten.

„Die Hebammen sollten sich vor der nächsten Wahl sehr genau überlegen, ob der derzeitige Vorstand überhaupt noch legitimiert ist, sie würdig und satzungsgemäß zu vertreten,“
kommentiert Baum diesen Skandal.