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„Es geht hier nicht nur um Fragen von Ethik und Moral; sondern auch um die persönliche Situation der Schwangeren und um den gesetzlichen Rahmen, in dem die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch getroffen wird.“ Mit diesen Worten begann die frauenpolitische AfD-Fraktionssprecherin Carola Wolle ihren Debattenbeitrag zur Streichung von § 219a StGB heute im Landtag. „Die Verfasser des Paragrafen waren überaus weitsichtig, denn sie wollten verhindern, dass die Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird. Das lehnen wir ab, denn es ist eine Ausnahmesituation, in der es um zwei Menschenleben geht, in der die Schwangere eine folgenreiche Entscheidung für sich und ihr werdendes Kind trifft.“

Wolle verwies auf das AfD-Grundsatzprogramm von 2016, das alle Versuche, verurteilt, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären. „Ich versichere Ihnen, dass niemand in meiner Fraktion die schwierige Situation einer ungewollt Schwangeren nicht ernst nimmt. Mit dem 2019 ergänzten Absatz 4 von § 219a StGB besteht weder ein Informationsdefizit noch beseht Rechtsunsicherheit und damit keine Notwendigkeit zu seiner Abschaffung. Meine Partei setzt sich für eine Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene ein. Wir fordern daher, dass bei der Schwangerenkonfliktberatung das vorrangige Ziel der Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens ist.“