„Werden staatliche Hilfen für Zombieunternehmen weiter ausgeweitet, dann wird sich die unvermeidliche Insolvenzwelle nur zeitlich verschieben.“ Mit diesen Worten hat die wirtschaftspolitische Fraktionssprecherin Carola Wolle die Aussetzung der Insolvenzpflicht durch die Bundesregierung bis zum Jahresende kritisiert. „Natürlich gibt es gut gemeinte Beratungstipps von allen Seiten, aber leider nur von externen Beratern, die nie selbst Unternehmer waren. Wie sollen denn mittelständische Unternehmen bis zum Jahresende 2020 hochversteuertes Eigenkapital bilden, wie sollen sie in der Rezession neue Geschäftsmodelle kreieren oder umfassende Restrukturierungsmaßnahmen erarbeiten und umsetzen?“

Die Fraktionsvize stellt klar: „Wer den Schaden verursacht hat, muss ihn auch bezahlen!“ Sie verweist dabei auf das Rechtsgutachten der AfD zu den Entschädigungsansprüchen von Gewerbetreibenden von Prof. Ulrich Vosgerau, in dem das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der Landesregierung, die die Corona-Verordnungen erlassen und verantwortet hat, als zahlungspflichtig benannt wird. Diese Rechtsauffassung wird inzwischen auch vom Berliner Prof. Niko Härting unterstützt: Aus seiner Sicht liegt es auf der Hand, dass dieses Gesetz den Menschen, die im Interesse von allen ein „Sonderopfer“ erbringen, auch eine entsprechende Entschädigung gewährt werden muss. „Somit sind die Gewerbebetriebe und Unternehmen keine Bittsteller gegenüber den staatlichen Stellen, sondern Betroffene, denen ein Schadensersatz zusteht.“

 

KfW muss Mittelstand sichern helfen

Neben der Entschädigung auf Grundlage des § 56 IfSG müssen auch zusätzliche Finanzhilfen gewährt werden, so Wolle. „Diese aber nicht durch den Flaschenhals der Banken, sondern direkt als verlorenen Zuschuss, Aussetzung der Besteuerung oder über die direkte Zeichnung von nachrangigen Verbindlichkeiten, wie z.B. Zeichnung von Genussrechtskapital durch die staatseigene Bank KfW. Diese müssen deutlich höher als das vorhandene, versteuerte Eigenkapital des Vorjahres dotiert werden, um die Bonität der Unternehmen deutlich zu verbessern.“ Damit würde die KfW das politische Ziel der Teilhabe und Sicherung der klein- und mittelständischen Unternehmen erfüllen.

In der sich seit Jahren abzeichnenden Rezession, die durch die Coronakrise nur schneller sichtbar wurde als gedacht, helfen keine großen Worte der Politik, sondern sofortige unbürokratische Taten, erklärt Wolle. „Diese müssen spätestens bis zum Jahresende bilanziell bei den Unternehmen eingebucht sein. Des Weiteren müssen berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz unkompliziert gewährt und direkt ausbezahlt werden. Es geht um die Existenz der mittelständischen Betriebe und damit einher um hunderttausende, gar Millionen von Arbeitsplätzen. Es ist günstiger, sofortige Finanzhilfen für den Mittelstand zu investieren, als Millionen von Kurzarbeiter in die Arbeitslosigkeit zu verlieren.“