„Was die Landesregierung nicht kann – kann ein Gericht“. Mit diesen Worten hat die wirtschaftspolitische Fraktionssprecherin Carola Wolle die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg gewürdigt, die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel für unwirksam zu erklären. Die Richtgröße von 20 Quadratmeter Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der VGH gab damit einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung statt.

„Trotz der Wirtschafts-Horrorkrise und angesichts von mindestens 6.000 Geschäften in Baden-Württemberg, die von der Insolvenz bedroht sind, ist es eben nicht die Landesregierung, die die dringend geforderten Lockerungen zügig angeht – das muss erst ein Gericht umsetzen. Das ist ein Armutszeugnis. Natürlich hat sich Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) für eine Überprüfung der Hygieneverordnung und insbesondere der Flächenbegrenzung eingesetzt – aber mit welchem Erfolg und auf welcher Zeitschiene?“

Wolle verweist auf die immer wieder geforderten Lockerungen für Einzelhandel und Gewerbe. Hier gehe es um existentielle Fragen für die Unternehmen, bei denen jeder Tag zählt. So hatte das Kaffeeunternehmen Tchibo auf erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund der Zutrittsbeschränkungen verwiesen. Als Beispiel nannte es einen Laden mit einer Verkaufsfläche von 39qm. In solch einem Fall dürften die Kunden die Verkaufsstelle erst gar nicht betreten, weil sich ja schon mindestens ein Beschäftigter darin aufhalte. „Viele andere Bundesländer haben die Vorschriften bereits gelockert. Das muss sich auch in Baden-Württemberg ändern. Weitere Lockerungen, wie das Tragen von Masken und die Abstandspflichten, sind angesichts der Infektionslage bereits überfällig“, so Wolle.