„Die groß angelegte Zollfahndung der letzten Wochen hat bestätigt, was eine Studie des DIW bereits im vergangenen Jahr gezeigt hatte: Millionen Beschäftigte werden trotz aufwändiger Dokumentationspflicht unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Der Zoll kontrollierte alleine in Baden-Württemberg in nur zwei Tagen 767 Unternehmen. In 84 Fällen wird nun wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ermittelt“, betont die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, Carola Wolle.

 

Dokumentationspflicht zur Kontrolle der Mindestlohnzahlungen beenden

Schon in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Mai dieses Jahres stellte Carola Wolle fest, dass die vom DIW bundesweit festgestellten Mängel bei der Umsetzung des Mindestlohns mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch auf Baden-Württemberg übertragbar seien. Dies hat sich nun bedauerlicherweise bei der Fahndung des Zolls eindrucksvoll bestätigt. In der Antwort auf eine Anfrage von Carola Wolle zum Thema Mindestlohn sah die Landesregierung noch im April eine Erweiterung der Kontrollmechanismen als „nicht angezeigt“.

„Wie sich nun herausstellt, war dies eine schwere Fehleinschätzung“, so die AfD-Abgeordnete. „Spätestens jetzt, nach den Ergebnissen der aktuellen Zollfandung, ist die Landesregierung gefordert, umgehend für den Schutz der Mindestlohnempfänger zu sorgen. Darüber hinaus hat diese Kontrolle gezeigt, dass die aufwändige Dokumentationspflicht zur Kontrolle der Mindestlohnzahlungen völlig unnötig ist, denn Papier ist bekanntlich geduldig. Im Rahmen des Bürokratieabbaus muss diese Dokumentationspflicht umgehend beendet und stattdessen eine regelmäßige Kontrolle eingeführt werden.“