Die frauenpolitische Fraktionssprecherin Carola Wolle hat die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts, das Paritätsgesetz zu kippen, als gesellschaftlich richtungsweisend gewürdigt. „Damit wurde erstmals dem ideologischen Unsinn, nach Geschlecht und nicht nach Eignung und Leistung von Kandidaten zu entscheiden, ein Riegel vorgeschoben. Das halte ich mit Blick auf ähnliche Quotenregelungen in anderen Bereichen, bspw. Rundfunk- oder Aufsichtsräten, aber auch bei der Stellenbesetzung etwa von Professoren, für ein ebenso wichtiges wie richtiges Signal. Noch mehr von der Leyens, Giffeys oder Eskens verkraftet unser Land nicht.“

Dass Parteien in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen, versteht sich eigentlich von selbst, beeinträchtigt eine solche Regelung doch das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl, befindet der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos. „Wähler hätten nicht mehr frei entscheiden können, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollen. Freiheit der Wahl bedeutet auch das Recht, sich ohne staatliche Beschränkung zur Wahl zu stellen. Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Zugleich ist es ein Armutszeugnis für alle anderen Parteien, dass sie ausgerechnet der Thüringer AfD die Rettung des demokratischen Wahlrechts überlassen hat. CDU und FDP sollten sich besonders schämen.“