Die frauenpolitische Fraktionssprecherin Carola Wolle hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe, eine Beschwerde wegen fehlender geschlechtergerechter Sprache auf Formularen nicht zur Entscheidung annehmen, als gerechtfertigt und gut für die Entwicklung der deutschen Sprache gewürdigt. „Was eine 82 Jahre alte Frauenrechtlerin dazu bringt, ihre Sparkasse im Saarland zu verklagen, weil sie auch in Formularen sprachlich als Frau wahrgenommen und angeredet werden will, ist mit keiner Logik zu erklären. Dass sie nun gar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zieht, erst recht nicht. Das sogenannte generische Maskulinum ist im Sprachgebrauch nun mal üblich und bedeutet keine Geringschätzung gegenüber Menschen anderen Geschlechts, zumal die Form auch in vielen Gesetzen und selbst im Grundgesetz verwendet wird. Es bildet die Realität vollständig und ausreichend ab.“

Wolle bekräftigt, dass die Suche nach einer Sprache der Gleichberechtigung nicht zur gewünschten Genderneutralität führte, sondern zu einem neuen Kulturkampf unter den Geschlechtern. „Wenn die Klägerin meint, sie würde mit dem generischen Maskulinum totgeschwiegen und so auch gesellschaftlich behandelt, und sich darüber empört, dass die Ablehnung von drei männlichen Verfassungsrichtern unterzeichnet wurde, offenbart das völlig verhärtete Fronten, die nichts mehr mit der Realität, sondern nur noch mit Ideologie zu tun haben. Das generische Maskulinum setzt aber nicht Mann und Mensch gleich und erniedrigt Frauen zu Un- oder Untermenschen, sondern es verhält sich gerade umgekehrt: Mit ‚Kontoinhaber‘ ist ohne Kontext erst mal nur der Kundenstatus gemeint. Ist hingegen von einer ‚Kontoinhaberin‘ die Rede, sind zwingend sowohl Status als auch das biologische Geschlecht genannt. Es ist höchste Zeit, das Projekt der gegenderten Ausdrucksform zu begraben – und die Sprache ihren Benutzern zurückzugeben: Nämlich uns.“