Seit Jahren gibt es auf Bundes- und Landesebene teilweise unterschiedliche Mindestlohngesetze. Beiden müssen Auftragnehmer öffentlicher Aufträge gerecht werden. Dabei sind die Dokumentationspflichten höchst unterschiedlich. “Die Anhörung von Verbänden und Institutionen zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion hat gezeigt, dass wir mit der Abschaffung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes auf dem richtigen Weg sind”, so der AfD-Landtagsabgeordnete Dr. Heiner Merz. “Selbst nach der Angleichung des Mindestlohns im Land an die Höhe des Mindestlohns im Bund mussten Auftragnehmer öffentlicher Aufträge über Jahre hinweg unnötiger, teils doppelt erfasster bürokratischer Dokumentationspflichten nachkommen. Und dies, ohne dass auch nur ein Arbeitnehmer davon profitiert hätte”, so März.

 

Landesregierung nicht willens, Bürokratie abzubauen

“Den Abbau der Bürokratie, unter der insbesondere Kleinstunternehmen und der Mittelstand leiden, schreibt sich diese Landesregierung immer wieder auf die Fahnen. Offensichtlich sind dies aber nur Lippenbekenntnisse. Obwohl wir über die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus in den Ausschüssen immer wieder diskutieren und der Normenkontrollrat umfassende Vorschläge gemacht hat, ist diese Landesregierung weder willens noch in der Lage, den Bürokratieabbau anzupacken”, kritisiert die wirtschaftspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Carola Wolle. “Selbst auf der Hand liegende Fehlentwicklungen, die in der Verantwortung des Landes liegen, werden nicht beseitigt”, so Wolle. “Das Gesetz ist aufgrund der Regelung auf Bundesebene nicht nur überflüssig, sondern ein absurdes Beispiel für die überbordende Bürokratie.”

 

Positive Rückmeldungen aus diversen Fachverbänden

Diesem Treiben setzt die AfD mit ihrem Gesetzesentwurf der AfD ein Ende. Die Rückmeldungen der Fachverbände sind äußerst positiv. So wird der vorliegende Gesetzentwurf beispielsweise auch von der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Baden-Württemberg begrüßt.