„Die Abschaffung des § 218 ist eine Forderung der Grünen. Ich vertrete diese Forderung auch.“ antwortet Katrin Göring-Eckardt (Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag) in einem Interview mit der taz am 4. August 2019. Und sie setzt noch eines drauf: „Eine Abschaffung des Paragrafen 218 wäre ein frauenpolitischer Meilenstein, den wir niemals aus den Augen verlieren dürfen.“

Im März 2018 forderten die Jusos die Abschaffung des § 218. Können Sie sich noch an die Diskussion zu diesem Thema im Bundestag und im Landtag von Baden-Württemberg erinnern? Weder GRÜNE noch SPD stiegen auf die Forderung der SPD-Jugend ein den § 218 anzuschaffen und unterstützten deren Position bei den Diskussionen nicht. Und jetzt das!

 

LÜGEN – LÜGEN – LÜGEN!!!

Das Wahlziel der Grünen bei der Bundestagswahl 2013, Abtreibung zu Entkriminalisierung, so dass „Frauen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminalisierung entscheiden können“ führte damals zu großen Protesten. Interessanterweise stand im Wahlprogramm der nächsten Bundestagswahl 2017 keine entsprechende Forderungen mehr!

 

FRAUENRECHT darf nicht zu KINDESMORD werden!

Meiner Meinung nach ist der Paragrafen 218 ein fairer Kompromiss zwischen zwei konkurrierenden Rechten; nämlich dem Recht auf Leben des Kindes und dem Recht der Frau auf die Selbstbestimmung ihres Körpers. Durch die Abschaffung des § 218 wäre Abtreibung bis zum 9. Monat auch für gesunde Kinder möglich. Das ist in meinen Augen MORD!

Nach aktueller Gesetzeslage ist eine Abtreibung in den ersten 12 Wochen straffrei möglich. Danach ist eine Abtreibung nicht mehr straffrei. Behinderte Kinder können bereits jetzt schon bis zum 9. Monat abgetrieben werden. Man muss von Frauen erwarten können, dass sie sich in den ersten 12 Wochen der Tragweite einer Schwangerschaft bewusst werden und eine für sie angemessene Lösung finden können. Zur Unterstützung dieser Entscheidung wurden inzwischen genügend Beratungsstellen eingerichtet.

Im Übrigen sind die psychischen Folgen nach einer Abtreibung auch in den ersten 12 Wochen nicht selten. Frauen leiden oft darunter; machen sich Vorwürfe und fragen sich immer wieder, ob die Abtreibung ihres Kindes die richtige Entscheidung war.

 

Wir brauchen eine WILLKOMMENSKULTUR für unsere Kinder!

Familien mit Kindern müssen von Geburt an mehr unterstützt werden. Früher gab es Großeltern, die bei der Erziehung ihrer Enkel tatkräftig mit anpackten. Doch heute wohnen diese aufgrund der notwendigen Flexibilität am Arbeitsmarkt oft weit weg. Der Ausbau von Kindertagesstätten ist darauf eine mögliche Antwort. Aber auch finanziell müssen Familien deutlich mehr unterstützt werden. Obwohl Familien einen gesellschaftspolitischen Auftrag, nämlich den Erhalt der Bevölkerung und insbesondere die Erziehung der nachfolgenden „Rentenzahlergeneration“ erfüllen, sind Familien im Vergleich zu einem Paar ohne Kinder deutlich finanziell schlechter gestellt. Daher muss hier dringend eine steuerliche Entlastung erfolgen. Auch muss der Schulweg, auch zu einer weiterführenden Schule, kostenfrei möglich sein. Der aktuelle „Elternanteil“ in Form einer Zuzahlung für den öffentlichen Nahverkehr ist nicht nur familienfeindlich sondern eine Schande für dieses Land! Selbstverständlich müssen Kinderbetreuungsplätze kostenfrei sein.


Nach § 218a ist die Abtreibung bis zur 12 Schwangerschaftswoche unter Einhaltung bestimmter Bedingungen nicht strafbar
https://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html

Nach § 218 ist jeglicher Schwangerschaftsabbruch strafbar
https://dejure.org/gesetze/StGB/218.html

§ 219 Beratung bei Schwangerschaft
https://dejure.org/gesetze/StGB/219.html

§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html