Man muss es zweimal lesen, um es zu glauben: Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat in einem “islamisches Rechtsgutachten” die Beschneidung von Mädchen verteidigt. Da es sich dabei “nur” um die Entfernung der Klitorisvorhaut handele, sei dies aus islamischer Sicht legitim. Die Begründung liegt, wie so oft, in der Tradition des Propheten Mohamed begründet. Dass in der Schweiz die weibliche Genitalverstümmelung seit 2012 explizit verboten ist, scheint dabei nicht weiter zu kümmern. Nach Ansicht des Pressesprechers des IZRS, Qaasim Illi, ist die so genannte “Sunna-Beschneidung” “empfohlen und erzeuge keinen Schaden oder Nachteil”.

 

Carola Wolle stellt dazu fest, dass “dieses Beispiel deutlich zeigt, wie mit dem Islam unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit archaische Riten in Europa wieder Einzug halten. Richter lassen inzwischen bei sogenanntem “Härtefällen” sogar Zweit- und Drittfrauen zu, obwohl Bigamie nach unserem Grundgesetz eindeutig verboten ist. Bei Ehrenmorden und anderen Gewaltstraftaten gegen Frauen werden bei der Urteilsfindung großzügige kulturelle Abschläge zugelassen, sodass die Urteile uns oft lächerlich erscheinen.”

 

Willkommen zurück im Mittelalter!