Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Diese Grundrechte verkörpern nicht nur eine Wertordnung, sondern sie wurden auch als Abwehrrechte des Bürgers gegen zu viel Staat verankert [1]. Auch wenn uns formell eine Verfassung bis heute fehlt (Art. 146 GG), so gibt uns das Grundgesetz seitdem die verfassungsrechtliche soziale und politische Struktur vor. 70 Jahre Grundgesetz sind daher ein Anlass zum Feiern. Das Grundgesetz garantierte uns über Jahrzehnte Frieden und Sicherheit.

 

Wer das Grundgesetz verteidigt und wer es bekämpft…

Die AfD verteidigt wie keine andere Partei das Grundgesetz, gerade weil viele andere seine Abwehrrechte einschränken und dem Staat immer mehr Eingriffsrechte geben wollen. Wir stehen für einen starken, aber keinen übergriffigen Staat. “Stellen Sie sich mal vor, die Rot-Grünen und ihre linksradikalen Freunde dürften das Grundgesetz nach Belieben ändern. Menschen, die Deutschland hassen, für die Enteignung in Ordnung ist, die sich nicht von gewalttätigem Linksextremismus distanzieren, die zum “Angreifen” des politischen Gegners sogar aufrufen, die ständig an den Wahlrechten herumdoktern wollen, die Kommunisten loben, die faktische Zensurgesetze beschließen und die unliebsamer Opposition immer wieder die Finanzmittel wegnehmen wollen… Was würden die wohl von den Grundrechten übrig lassen?”, fragt Carola Wolle (AfD).

“Menschen, die “bunte Vielfalt” predigen, aber Kinderehen normal finden. Menschen, die Verständnis für Mörder und Vergewaltiger haben, wenn sie nur Migrationshintergrund haben, aber die “weiße Männer mittleren Alters” am liebsten alle in Pauschalhaftung nehmen. Menschen, die die Diskriminierung der Frau und über 60 sozialer Geschlechter überall sehen, aber gleichzeitig die Augen vor der Ungleichbehandlung des Islams, in Moscheen bei uns und insbesondere den Menschenrechtsverletzungen bei islamischen Staaten, mit denen wir handeln, verschließen…”, kritisiert Carola Wolle.

“Wir halten das Grundgesetz so hoch wie keine andere Partei!”, stellt sie klar. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenwürde müssen gerade vor zu viel staatlicher Bevormundung geschützt werden. “Ebenso verteidigen wir das Grundgesetz aber auch vor Kinderehen, Tierquälerei durch Schächten, der Ungleichbehandlung von Mann und Frau im Namen der Religion, sowie barbarischen Vorstellungen wie Steinigungen, Amputationen für Diebe oder Strafen für Homosexuelle. Inzwischen ist auch mehrfach gerichtlich bestätigt, dass Soziale Netzwerke vielfach mit Zensurvorgängen unser Grundgesetz verletzt haben – was sie nur aufgrund der Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von CDU und SPD taten.” Carola Wolle weiter: “Ich erinnere ausdrücklich daran, dass selbst der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für den Schutz der Meinungsfreiheit das Zensurgesetz als nicht vereinbar mit internationalen Menschenrechtserklärungen kritisiert hat! Die ständige Verteidigung unseres Grundgesetzes ist daher 70 Jahre nach seiner Inkrafttretung so wichtig wie nie – egal ob gegen Altparteien-Politiker oder religiöse Extremisten!”

 

[1] BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958 – 1 BvR 400/51