Steuererhöhungen aufgrund der Flüchtlingskrise führen zu einem Rückgang der Investitionsneigung und zur Abwanderung vieler Unternehmen. Der Mittelstand darf daher nicht zusätzlich belastet werden.

„Die Kosten der Flüchtlingskrise dürfen nicht auf die Kommunen und Gemeinden abgewälzt werden“, fordert Carola Wolle, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Die Verlagerung der Flüchtlingskosten trifft so insbesondere unseren Mittelstand, das unverzichtbare Rückgrat unserer Gesellschaft. Die Landesregierung gefährdet damit die Grundlage unserer Prosperität und die Zukunft unserer Kinder.

 

Steuererhöhungen führen zu Rückgang der Investitionsneigung und Abwanderung vieler Unternehmen

Trotz Rekord-Steuereinnahmen in Deutschland sind die Kommunen zu einer weiteren Anhebung der kommunalen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer gezwungen. Die horrenden Kosten der Flüchtlingskrise überfordern unsere Gemeinden. Doch die negativen Auswirkungen dieser Steuererhöhung liegen auf der Hand. Die Ausgaben für Mieten werden dadurch zwangsläufig steigen und damit den finanziellen Handlungsspielraum der meisten Bürger massiv einschränken. Die IHK rechnet deshalb mit einem deutlichen Rückgang der Investitionsneigung um 50% und sogar mit einer Abwanderung vieler Unternehmen. „Die Flüchtlingskosten sollten nach Verursacherprinzip getragen werden – nämlich von Berlin, jedenfalls nicht von den Gemeinden“, so Wolle weiter.