Der Flughafen Zürich will die Zahl der Flugbewegungen und Passagiere massiv steigern. Dies hat Auswirkungen auf die Anreiner – auch über deutschem Gebiet. Der Antrag soll offene Fragen dazu klären.

Laut Recherche des Südkuriers vom 29. September 2016 rechnet das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt auf dem Flughafen Zürich bis 2030 mit 346.000 Flugbewegungen (39 Millionen Passagiere), zum Vergleich: 2015: 265.000, d. h. ca. 30 Prozent mehr. Geplant seien auch Starts über südliche Anrainer des Flughafens, also Schweizer Gebiet, die bei ungünstiger Witterung (Nebel, Böen) möglich sein sollen. Die Schweiz rechnet laut Südkurier vom 29. September 2016 in betroffenen Gemeinden mit bis zu 13.000 (7 Prozent) solcher Südstarts. Auch in der Schweiz betroffene Gemeinden haben sich Bürgerinitiativen gegründet, welche um ihre Lebensqualität fürchten – wie auch in Süddeutschland.

Die untere Flugebene des Flugwarteraums RILAX über Donaueschingen und Villingen-Schwenningen soll von 12.000 Fuß (ca. 3.600 Meter NN = 2.900 Meter über Grund) auf 10.000 Fuß = FL 100 (= Flight-Level 100) (ca. 3.000 Meter NN = 2.300 Meter über Grund) abgesenkt werden. Damit passen zwei Flugzeuge mehr in den Warteraum. Nach deutschem Luftrecht ist die FL 100 die absolute Obergrenze für den privaten Luftverkehr, also Motor- und Segelflug. Wird diese Absenkung umgesetzt, werden gefährliche Begegnungen der kleinen Flugzeuge mit den Airlinern deutlich zunehmen. Um dies zu verhindern, hatte man diesen 2.000 Fuß = 600 Meter Höhenabstand eingeführt. Zusätzlich würde die Feinstaub-, Abgas- und Lärmbelastung für die Bevölkerung deutlich zunehmen.

Dieser Antrag sollte daher offene Fragen klären und die Situation beleuchten.

 

 

Mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 Nr. 3–3846/Zürich/0173 (veröffentlicht am 9. Januar 2017) nimmt das Ministerium für Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,

1. wie sich eine Flugverkehrszunahme um voraussichtlich 30 Prozent auf den anfliegenden Verkehr aus Norden und den Luftwarteraum RILAX auswirken würde;

Der weit überwiegende Anteil der Anflüge auf den Flughafen Zürich erfolgte in den letzten Jahren aus nördlicher Richtung über deutsches Staatsgebiet. Sollte sich die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Zürich erhöhen, muss grundsätzlich mit einer Zunahme der Nordanflüge und einer stärkeren Nutzung des Luftwarteraums RILAX gerechnet werden. Letztlich entscheidet die Schweizer Flugsicherung auf der Basis der Betriebskonzepte des Flughafens Zürich über die Verteilung der Anflugrouten.

Die Landesregierung setzt sich für eine Reduzierung der vom Flughafen Zürich ausgehenden Flugverkehrsbelastung in der Region Südbaden/Hochrhein ein. Eine Begrenzung der Zahl der Anflüge über deutsches Staatsgebiet auf den Flughafen Zürich ist rechtlich nur dem Bund möglich. Er weigert sich seit vielen Jahren, die Forderungen der Landesregierung zu erfüllen.

Anmerkung: CDU-Landesregierung. CDU-Bundesregierung. Keine Einigung möglich?

2. ob die Betriebszeiten des Flughafens (6.00 bis 23.00 Uhr) geändert werden;
3. ob das Nachtflugverbot (23.30 bis 6.00 Uhr) geändert wird;
4. ob  eine  Erhöhung  der  Kapazität  von  derzeit  68  Bewegungen/Stunde  (Stand: 2015) auf einen höheren Wert geplant ist;

Die  Fragen  2.  bis  4.  werden  wegen  des  Sachzusammenhangs  gemeinsam  beantwortet:

Ende September 2016 hat das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt den zweiten Teil des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL 2) im Entwurf vorgestellt. Er soll  die  Grundlage  für  den  zukünftigen  Betrieb  des  Flughafens  Zürich  bilden. Nach diesem Entwurf wird es keine Änderungen bei den Betriebszeiten und beim Nachtflugverbot geben. Durch verschiedene infrastrukturelle Maßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine Erhöhung der Kapazität auf 70 Bewegungen/Stunde geschaffen werden.

5.   ob die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 voraussichtlich mehr Flugbewegungen über deutschem Gebiet bringen;

Die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 sind ein wesentlicher Teil der infrastrukturellen  Maßnahmen,  die  die Voraussetzungen  zur  Erhöhung  der  Kapazität  am Flughafen Zürich schaffen sollen. Sie zielen in erster Linie auf die Stabilisierung des Ostanflugkonzepts. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

6.   ob zusätzliche Flugwarteräume über Schweizer Gebiet oder Deutschland eingerichtet werden;

Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass für den Flughafen Zürich zusätzliche Flugwarteräume in der Schweiz oder in Deutschland eingerichtet werden sollen.

7.   welche zusätzlichen Flugsicherungsmaßnahmen zur reibungslosen Abwicklung des zusätzlichen Flugverkehrs geplant sind;

Die Landesregierung geht davon aus, dass die für den Flughafen Zürich zuständige und verantwortliche Schweizer Flugsicherung die Sicherheit auch des zusätzlichen Flugverkehrs gewährleisten wird. Ihr liegen keine Informationen über zusätzliche Flugsicherungsmaßnahmen vor.

8. welche Feinstaubbelastung sie durch die Flugverkehrszunahme erwartet;

Flugzeuge setzen bei der Verbrennung von Kerosin Schadstoffe frei. Diese enthalten  einen  vergleichsweise  geringen  Anteil  Feinstaubpartikel.  Durch  die  Flug-verkehrszunahme wird einerseits mehr Feinstaub freigesetzt. Andererseits stoßen künftig verstärkt eingesetzte modernere Flugzeuge weniger Schadstoffe aus. Wie sich bei diesen gegenläufigen Entwicklungen die von den Flugzeugen ausgehende Schadstoffbelastung in der Summe darstellt, lässt sich für einen längeren Zeitraum nicht sicher prognostizieren.


9. welche Zunahme der Lärmbelastung sie durch die Flugverkehrszunahme erwartet;

Grundsätzlich nimmt die Lärmbelastung durch die Flugverkehrszunahme zu. Andererseits  geht  die  Lärmbelastung  durch  den  Einsatz  modernerer  und  damit  leiserer Flugzeuge tendenziell zurück. Deshalb lässt sich auch die Entwicklung der Fluglärmbelastung für einen längeren Zeitraum nicht sicher prognostizieren. Die Landesregierung setzt sich für eine Reduzierung der Lärmbelastung durch den Flugverkehr ein.

Anmerkung: Die Landesregierung ist für eine Reduzierung der Lärmbelastung. Na da lässt sich auch schwer etwas anderes sagen. Aber wie setzt sie sich dafür an?

10. wie sie zur Stuttgarter Erklärung vom 25. November 2009 steht.

Die Landesregierung bekennt sich zu den Inhalten der Stuttgarter Erklärung vom  25. November 2009.

Die Beantwortung unseres Antrags erfolgte durch den Minister für Verkehr Winfried Hermann (GRÜNE).
Der Antrag wurde von Berg, Gögel, Wolle, Baron, Rottmann und Herre gestellt.

 

 

PDF-Datei Drucksache 16/1148: Anwohner-Belastung durch mehr Flugbewegungen in Zürich