Stellungnahmen aus dem AK Soziales zur Sitzung des Sozialausschusses am 8. Dezember 2016 mit den Themen Gewalttaten in Flüchtlingsheimen, Kopftuchverbot, Subsidiaritätsprinzip der EU, sowie ärztliche Geburtshilfe.

 

Gewalttaten in Flüchtlingsheimen offenlegen

Baum kritisiert die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der SPD. Gefragt wurde nach spezifischen Bedrohungen oder Notlagen in Flüchtlingsunterkünften: „Ich hätte mir eine genauere Antwort gewünscht, denn nur, wenn wir wissen, was dort vor sich geht, können wir handeln.“ Indes sieht sie die Bedenken der AfD hinsichtlich der unterschiedlichen Wertevorstellungen der illegalen Immigranten bestätigt. „Es ist erschreckend, dass über den generellen Schutz der Frauen in der Öffentlichkeit heute überhaupt diskutiert werden muss“, so Baum.

 

Teilkopftuchverbot ist unzureichend

Die AfD-Fraktion weist den Vorstoß der FDP-Fraktion nach einem Teilburkaverbot auch nach der heutigen Sitzung des Sozialausschusses zurück. Hierzu erklärt Dr. Christina Baum:

„Durch das Anhörungsverfahren wurde deutlich, dass wir nicht die Einzigen sind, die den Gesetzentwurf völlig unzureichend finden. Der FDP-Antrag ist eine Farce und wird der notwendigen Verteidigung unserer Werte gegenüber anderen kulturellen Einflüssen in keiner Weise gerecht.“

 

EU verstößt weiter gegen das Subsidiaritätsprinzip

Die Abgeordnete Carola Wolle stellt bezüglich der Unterrichtung in EU-Angelegenheiten fest, dass man in Brüssel weiter einen konsequenten Kurs Richtung völliger Vergemeinschaftung eingeschlagen habe.

„Ohne die Sorgen und Nöte der Bevölkerung in den EU-Staaten wahrzunehmen, wird durch diese Vorhaben weiterhin nationales Recht an die EU abgegeben. Das verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip“, so Wolle.

 

Ärztliche Geburtshilfe gewährleisten

Hinsichtlich der Geburtshilfe fordert die Abgeordnete Carola Wolle eine durchgehende Betreuung der Frauen durch ihren Arzt zu ermöglichen.

„Durch die finanzielle Belastung der Übernahme einer Haftpflichtversicherung wird es Ärzten in Zukunft nicht mehr möglich sein als Belegärzte in den Krankenhäusern tätig zu werden. Dadurch wird die freie Arztwahl der Frauen bei der Geburt eingeschränkt“, kritisiert Wolle.