Die wirtschaftspolitische Fraktionssprecherin Carola Wolle  hat dem Aktionsbündnis „#handelstehtzusammen“ die Unterstützung der AfD-Fraktion zugesichert. „Wenn mehr als die Hälfte der Händler im Südwesten spätestens in der zweiten Jahreshälfte ihre unternehmerische Existenz in Gefahr sehen und 80 Prozent die aktuellen Hilfsmaßnahmen zur Sicherung der Existenz nicht ausreichen, ist das eine schallende Ohrfeige für das Corona-Management der grün-schwarzen Landesregierung. Kretschmann, Hoffmeister-Kraut & Co. nehmen bewusst verwaiste Innenstädte, den Verlust zahlreicher Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie die zunehmende Marktmacht globaler Internetanbieter in Kauf. Laut aktuellem BaWü-Check befürchten inzwischen auch 70 Prozent der Bevölkerung, dass sich die Innenstädte durch Insolvenzen von Geschäften und Restaurants verändern; 40 Prozent gehen davon aus, dass sie dauerhaft veröden werden. Das ist das Resultat  verantwortungsloser Stuttgarter Politik.“

Die Fraktionsvize sieht damit erneut die Forderung der AfD-Fraktion nach einem unverzüglichen Ende der Lockdown-Politik bekräftigt. „Die Händler kennen keinen einzigen Fall, in dem sich Mitarbeiter bei der Arbeit angesteckt haben – weder durch den Kontakt mit Kunden noch mit Kollegen. Die mit viel Aufwand und Engagement eingeführten Hygienemaßnahmen funktionieren also und machen das Einkaufen sicher. Hinzu kommen die Klagen, wonach die Überbrückungshilfe III kompliziert, ungerecht und viel zu langsam ist. Der Wunsch nach anderen Berechnungsgrundlagen, stufenloser Staffelung der Hilfen, Abschaffung der Umsatz-Obergrenze und einer Entschädigung für die Kosten der angeschafften, aber nun nicht mehr brauchbaren Saisonware ist mehr als berechtigt. Ich verweise gern auf das Gutachten unserer Fraktion zu den Entschädigungsansprüchen von Gewerbetreibenden von Prof. Ulrich Vosgerau, in dem das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der Landesregierung, die die Corona-Verordnungen erlassen und verantwortet hat, als zahlungspflichtig benannt wird. Somit sind die Gewerbebetriebe und Unternehmen keine Bittsteller gegenüber den staatlichen Stellen, sondern Betroffene, denen ein Schadensersatz zusteht.“